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Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum ExpertInnenbericht LehrerInnenbildung Neu. Die Zukunft der pädagogischen Berufe.
Wien, 14. Juli 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt die umfassende Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Bildung für pädagogische Berufe in Österreich. Dieses Thema muss mit besonderer Sorgfalt unter Berücksichtigung aller Teilbereiche behandelt werden und bedarf einer eingehenden Konsultation durch Involvierung aller betroffenen Stakeholder. Der Endbericht der ExpertInnengruppe sollte als Teil eines Gesamtkonzeptes, das auch Fragen eines künftigen Dienstrechtsmodells, der Zukunft des schulischen Fächerkanons sowie der Schulorganisation betrifft, gesehen und unter diesem Gesichtspunkt diskutiert werden.
Anmerkungen zum ExpertInnenbericht
Der vorliegende Bericht stellt eine geeignete Diskussionsgrundlage zur Gestaltung der LehrerInnenbildung Neu dar, jedoch sind einige Punkte kritisch zu hinterfragen bzw. bedürfen noch konkreter Ausformulierung. Die Anmerkungen der uniko fokussieren auf LehrerInnen der Sekundarstufe, im Besonderen auf die Phasen der Grundbildung und der Induktion, wobei an dieser Stelle in erster Linie auf grundlegende strukturelle Punkte eingegangen wird:
1. „Vier Säulen Modell“
Die Österreichische Universitätenkonferenz unterstreicht die Wichtigkeit des „Vier Säulen
Modells“, das eine Vernetzung von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen,
pädagogischen und schulpraktischen Kompetenzen darstellt. Das Zusammenspiel dieser
vier Kompetenzen ist für eine zeitgemäße LehrerInnenausbildung unabdingbar; bei der
Entwicklung der Curricula ist sicherzustellen, dass die „vier Säulen“ auf Bachelor- und
Masterebene im Hinblick auf die Studienziele in einem ausgewogenen Verhältnis
repräsentiert sind. Die Universitätenkonferenz betont in diesem Zusammenhang die
Wichtigkeit einer fundierten fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Qualifizierung
der künftigen LehrerInnen.
2. Masterabschluss für alle SekundarstufenlehrerInnen
Die uniko begrüßt grundsätzlich das im ExpertInnenbericht vorgeschlagene „Drei Phasen-
Modell“ und die darin vorgesehene Möglichkeit, im Wege eines „Turnus“ mit dem
Bachelorabschluss eine Karriere als LehrerIn beginnen zu können. Dabei ist allerdings
festzuhalten, dass aus Sicht der uniko
- alle LehrerInnen der Sekundarstufe, die Fachunterricht erteilen, über einen Master-
Abschluss verfügen müssen;
- gemäß dem Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz vom 16. Juni
2008 die Ausbildung aller LehrerInnen für die gesamte Sekundarstufe von den
Universitäten verantwortet werden soll. Dies bedeutet in Weiterführung der Überlegungen
der ExpertInnengruppe eine neue Arbeitsteilung zwischen Universitäten und
Pädagogischen Hochschulen: die „Grundbildung“ (Bachelorstufe) für alle künftigen
LehrerInnen der Sekundarstufen I und II würde zu den Aufgaben der Universitäten
gehören, die „Induktionsphase“ (Masterstufe) wäre als gemeinsames Studienprogramm
(„Joint Degree“) von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen neu zu entwickeln
und zu realisieren. Durch diese Strukturierung der LehrerInnenbildung für die
Sekundarstufe ließen sich die derzeitige Doppelung der Ausbildung für die Sekundarstufe
I überwinden, die fach(wissenschaft)liche Qualifikation aller LehrerInnen der
Sekundarstufe(n) auf einem hohen Niveau und eine berufsbiographisch flexiblere
Einsetzbarkeit der AbsolventInnen erreichen;
- die im ExpertInnenpapier angesprochene „Funktionsdifferenzierung“ zu präzisieren ist,
vor allem im Hinblick auf „AssistenzlehrerInnen“ sowie mögliche andere Funktionen, für
die das bm:ukk offenbar eine Bachelorqualifikation als ausreichend ansieht. Die
Österreichische Universitätenkonferenz warnt davor, dass der prognostizierte
LehrerInnenmangel eine politische Entscheidung auslösen könnte, die den BA-Abschluss
für das Unterrichten an einer Schule als ausreichend definiert. Diese Entwicklung wird
vehement abgelehnt.
3. „Berufsbegleitetes“ statt „berufsbegleitendem“ Masterstudium
(Induktionsphase)
Aus der Sicht der uniko ist festzuhalten, dass für LehrerInnen der Sekundarstufe im
Zusammenhang mit der Forderung nach einem verpflichtenden Masterabschluss die
Induktionsphase und das vorgesehene berufsbegleitende Masterstudium anders als im
ExpertInnenpapier vorgesehen zu konzipieren ist:
Unter Beibehaltung der Vorstellung, dass diese zweite Ausbildungsphase parallel zu
einer beginnenden Tätigkeit der Junglehrenden an der Schule zu absolvieren ist,
spricht sich die uniko für ein drei- bis viersemestriges Masterstudium mit integriertem
Turnus anstelle eines Turnus mit begleitendem Masterstudium aus („berufsbegleitetes
Masterstudium“ statt „berufsbegleitendem Masterstudium“), damit die vorgesehene
praxisbezogene Theorievertiefung in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Pädagogik und
Unterrichtspraxis auch tatsächlich verwirklicht werden kann.
4. Unterrichtsfächer und Studienumfang
Die uniko geht von der Annahme aus, dass auch in Zukunft für LehrerInnen der
Sekundarstufe eine Qualifikation in zwei Unterrichtsfächern die Regel sein wird – dies
bedeutet, dass im Sinne der im ExpertInnenpapier angeführten Aufrechterhaltung der
Ausbildungsqualität das Bachelorstudium einen Umfang von 240 ECTS-Punkten und
das Masterstudium (mit integriertem Turnus) einen Umfang von 90 bis 120 ECTS3
Punkten aufweisen müssen. Darüber hinaus sollte es auch die Möglichkeit geben, im
Rahmen eines Bachelorstudiums im Umfang von 180 ECTS-Punkten in Kombination
mit dem o.a. Masterstudium die Unterrichtsqualifikation für 1 Unterrichtsfach zu
erwerben – diese Option wird vermutlich eher die Ausnahme sein, sollte aber auch
ermöglicht werden.
Die Österreichische Universitätenkonferenz spricht sich grundsätzlich für die
Kombinationsfreiheit von zwei Unterrichtsfächern aus. Um Verzögerungen im
Studium zu vermeiden, sollen Kombinationsmöglichkeiten von den Universitäten
eigens kommuniziert und angeboten werden.
5. Clusterstruktur und Kooperation Universitäten – Pädagogische Hochschulen
Die im Papier vorgeschlagene Cluster-Struktur bedarf noch eingehender Diskussion
und kann in dieser Form von der Österreichischen Universitätenkonferenz nicht
akzeptiert werden. Standortspezifische und stärkenspezifische Untersuchungen sind
vonnöten, auf deren Basis ein österreichweites „Gesamtversorgungskonzept“ erstellt
und eine österreichweite Zusammenarbeit etabliert werden kann.
Die Aufgabenverteilung zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
wird im ExpertInnenbericht nicht geklärt und bedarf noch weiterer Diskussion. Es geht
aus dem Bericht nicht hervor, wie die zukünftige Kooperation organisatorisch,
strukturell und inhaltlich aussehen soll.
6. Finanzierung
Im Zusammenhang mit den Punkten 2 bis 4 ist von einer teilweisen Neuverteilung der
Aufgaben der Bildung von LehrerInnen für die Sekundarstufe(n) auf Universitäten
und Pädagogische Hochschulen auszugehen – damit ist von einem erhöhten
finanziellen Bedarf der Universitäten auszugehen, der abzudecken ist.
7. Berücksichtigung besonderer (Aus)Bildungsbedürfnisse
Der Österreichischen Universitätenkonferenz ist es ein Anliegen, dass alle in die
Lehramtsausbildung involvierten Stakeholder in die Diskussion eingebunden werden.
In Zukunft müssen verstärkt auch die Technischen Universitäten und die
Kunstuniversitäten, wo ebenfalls LehrerInnenbildung stattfindet, berücksichtigt
werden. Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass alle Typen von Universitäten in
den Diskurs eingebunden werden und die Möglichkeit bekommen, ihre Standpunkte
klar darzulegen.
Die Österreichische Universitätenkonferenz sieht der weiteren Diskussion mit Interesse
entgegen und wird sich auch in Zukunft intensiv mit den Fragen der LehrerInnenbildung NEU auseinandersetzen.
Stellungnahme der uniko zu den Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen Wissenschaften bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
Juni 2010
Wie bereits im Rahmen zahlreicher anderer Begutachtungen zu ähnlich gearteten Verordnungen während der vergangenen Jahre wiederholt festgehalten wurde, gibt es unseres Erachtens auch bei den vorliegenden Verordnungsentwürfen schwerwiegende, grundlegende Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Vorstudien, die zu einem Doktoratsstudium ohne entsprechende Verlängerung berechtigen sollen.
Die betreffenden Studiengänge scheinen vorwiegend nur einen sehr schmalen Bereich der für das jeweilige Doktorat erforderlichen Vorkenntnisse abzudecken, sodass von einer Einschlägigkeit dieser Programme für die betreffenden Doktorate nicht ausgegangen werden kann. Eine rechtzeitige Einbindung der Universitäten in diese Beurteilung wäre eigentlich unumgänglich, wird jedoch seitens des BMWF im jährlichen Rhythmus, offenbar systematisch, vermieden!
Gemäß§ 5 Abs. 3a FHStG hätte eigentlich der Fachhochschulrat im Einvernehmen mit jenen Universitäten, die in Betracht kommende Doktoratsstudien anbieten, die entsprechenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen festlegen müssen. Dies ist jedoch bis dato nie geschehen, da das Gesetz eine unrealistisch kurze Frist setzt. Stattdessen kommt regelmäßig die subsidiäre Regelung zur Anwendung, d. h. die Bundesministerin erlässt eine Verordnung, ohne die Fachmeinung der betreffenden Universitäten zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Kompetenzen von Maturanten/innen aus der Sicht der Universitäten
Beschluss vom 31. Mai 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) bezieht zur Anfrage des Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) zum Thema Kompetenzen von Maturanten/innen vom 15. Jänner 2010 wie folgt Stellung:
Die Österreichische Universitätenkonferenz hält es grundsätzlich für sinnvoll, österreichweit einheitliche Mindeststandards für die schriftliche Matura zu erarbeiten, um die Notenaussagekraft zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Österreichische Universitätenkonferenz der Meinung, dass das derzeit in Österreich geltende „Berechtigungssystem“, wonach die abgebende Bildungsinstitution über die Eignung für den weiteren Bildungsweg entscheidet dahingehend zu ändern ist, dass zertifizierte Abschlüsse der höheren Schulen eine gute Voraussetzung, nicht jedoch hinreichende Bedingung für ein universitäres Studium darstellen sollen: im internationalen Vergleich legt in einem Großteil der Hochschulsysteme die aufnehmende Bildungsinstitution die Qualitätskriterien bzw. kreativen Kompetenzen für die Aufnahme fest. Eine Offenheit von Seiten der Universitäten gegenüber neuen Lernformen ist jedoch nur dann denkbar, wenn die aufnehmende Institution als Entscheidungsorgan fungieren kann. Dieser Ansatz gewinnt an Relevanz, wenn in Zukunft auch das non-formale und informelle Lernen in manchen Bereichen als Aufnahmekriterium in Betracht gezogen werden.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (WBV 2010)
vom 15. April 2010
Einleitend ist festzuhalten, dass sowohl die Einbindung von Vertretern der Universitäten als auch die Bemühungen um Vereinfachung und flexiblere Berichtsgestaltung aller an diesem Entwurf Beteiligter äußerst positiv gewertet werden.
Da die nachfolgende Stellungnahme auf wenige Punkte beschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass diese Wissensbilanzreform in vielen Teilen als Kompromiss gesehen wird und dass die gesonderten, detaillierten Stellungnahmen der einzelnen Universitäten eine Vielzahl von weiteren Verbesserungsmöglichkeiten beinhalten, die nicht unbeachtet bleiben sollten.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Unternehmensberatungs-Verordnung
vom 29. Jänner 2010
zum Entwurf der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) geändert wird.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004
(BMWF-52.650/0001-I/6b/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
21. Dezember 2009
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf
„Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004“ wie folgt Stellung:
Die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 sowie die daraus resultierenden Änderungen der Studienbeitragsverordnung 2004 haben an den österreichischen Universitäten einen exorbitanten administrativen Aufwand sowie hohe zusätzliche Kosten verursacht. Die Administration dieser Gesetzesmaterie wird durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher. Eine Folge davon ist, dass auch Studierende diese Regelungen aufgrund des mangelnden Verständnisses für die Sachlogik dieser Materie nicht ausreichend akzeptieren.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die UG-Novelle 2009 wurde der Gesamtbetrag für den Ersatz der Einnahmen aus den Studienbeiträgen mit € 157 Millionen gedeckelt. Parallel dazu wurde durch die UG-Novelle ein weiterer Erlasstatbestand (Studienbeihilfenbezieher/innen) eingeführt. Schon dieser Erlasstatbestand war durch die pauschale Abgeltung durch das Ministerium nicht vollständig gedeckt. Nunmehr soll noch ein weiterer Erlasstatbestand (Mehrfachstudien) hinzutreten. Diese einseitigen Ausweitungen müssten mit einer echten Zusatzfinanzierung einhergehen, ansonsten sehen sich die Universitäten gezwungen, die Einführung weiterer Aufweichungen der Beitragspflicht aufgrund der budgetären Knappheit kategorisch abzulehnen.
§2d (1) Mehrfachstudien
Die Einführung dieses neuen Erlasstatbestands ist aus studienrechtlichen, finanziellen (siehe vorheriger Absatz), universitätspolitischen sowie aus administrativen Gesichtspunkten abzulehnen.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird
(BMWF-52.220/0010-I/6/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
16. Dezember 2009
Die Österreichsche Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf, mit dem die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Österreichische Universitätenkonferenz befürwortet grundsätzlich eine möglichst komplette Erfassung der Mobilitäten zu Lernzwecken. Die vorgeschlagene Erfassung aller programmbasierten Mobilitäten ab 2 Wochen löst dieses Problem allerdings nur teilweise. Leider werden auch weiterhin die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterkursen bzw. kurzfristige wissenschaftliche Projekte im Ausland nicht erfasst, da deren Länge unter 2 Wochen liegt bzw. da sie selbst organisiert werden (Zu Z 6). Zu bedenken wird gegeben, dass durch unbekannte und zwischen den Universitäten möglicherweise stark abweichende Meldequoten die erhobenen Daten schlecht interpretierbar sein werden.
Für die Österreichische Universitätenkonferenz
Univ.Prof.Dipl.-Ing.Dr. Wolfhard Wegscheider e.h.
Vorsitzender des Forums Internationales der Österreichischen Universitätenkonferenz
Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“
Beschluss des Präsidiums vom 16. November 2009
(Verweise auf Seitenzahlen des Konsultationspapiers)
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) knüpft in ihrer Stellungnahme an das am 2. März 2009 im Plenum der uniko in Salzburg verabschiedete Positionspapier „Externe Qualitätssicherung und Akkreditierung im Sektor der öffentlichen Universitäten“ an:
1. Das Ziel, einen nationalen Rahmen für die externe Qualitätssicherung über die Hochschulsektoren hinweg zu schaffen (S. 6) ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein transparenteres Gesamtsystem und eine gemeinsame Agentur (S. 6) werden sich auf die Wahrnehmung der österreichischen Aktivitäten im Bereich der hochschulischen Qualitätssicherung positiv auswirken.
2. In ein Gesamtkonzept für den tertiären Bildungsbereich wären jedenfalls auch die Pädagogischen Hochschulen einzubeziehen (S. 6).
3. Das Ziel einer Verbesserung der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit im tertiären Bereich (S. 7) ist grundsätzlich unterstützenswert. Signifikante Fortschritte wird es in diesem Bereich allerdings nur dann geben, wenn das Recht und die Verantwortung der jeweils aufnehmenden Einrichtung außer Streit gestellt werden, die Voraussetzungen für einen Zugang zur nächst höheren Bildungsstufe zu definieren, wie dies in den führenden Hochschulsystemen selbstverständlich der Fall ist.
Stellungnahme der Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
GZ: BMI-LR1330/0018-III/1/c/2009
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
27. Juli 2009
In Anlehnung an die von der OeAD-GmbH eingebrachte Stellungnahme zur Novellierung des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes schließen wir uns dieser in folgenden Punkten an und regen deren geeignete Berücksichtigung an:
§ 43 Abs. 4 NAG: Dass Forscher/innen mit Aufenthaltsbewilligung gem. § 67 NAG (d.h. Forscher/innen mit Aufnahmevereinbarung der Forschungseinrichtung) in Zukunft nach zwei Jahren Aufenthalt eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“ zur dauerhaften Niederlassung in Österreich erhalten können, begrüßen wir.
§ 45 Abs. 1a NAG: Die Anrechnung der Hälfte der Aufenthaltsdauer mit Aufenthaltsbewilligung für den Erhalt eines „Daueraufenthalt EG“ bedeutet eine Verkürzung der entsprechenden Wartefrist, sofern bereits eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Dies begünstigt z.B. Studierende, welche nach Abschluss eines Studiums in Österreich bereits eine Niederlassungsbewilligung erhalten haben.
§ 53 Abs. 1 NAG: Die gesetzliche Regelung, dass die Anmeldebescheinigung binnen vier Monaten beantragt werden muss, dient der Klarstellung.
§ 67 (1) NAG: Dass die Aufenthaltsbewilligung Forscher in Zukunft für zwei Jahre ausgestellt werden kann, ist eine zu begrüßende Verbesserung.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird
29. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Ministerialrat!
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt zum do. Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Gewinnung von Informationen über studienbezogene Auslandsaufenthalte wird grundsätzlich unter der Voraussetzung begrüßt, dass diese Informationen anschließend den Universitäten ohne weitere Kosten in einer für strategische Analyse- und Planungszwecke der Universität geeigneten Form zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die Daten der Universität auf Grund der vielfältigen Einflussfaktoren in diesem Bereich in der Regel auf Ebene der Einzelperson mit Informationen über Studienrichtung, Geburtsjahr etc. vorliegen müssen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen / Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
(GZ. BMWF-52.220/0002 und 0003-I/6/2009)
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009
Wie bereits im Rahmen anderer Begutachtungen zu ähnlich gearteten Verordnungen während der vergangenen Jahre wiederholt festgehalten wurde, gibt es unseres Erachtens auch gegen die vorliegenden Verordnungsentwürfe schwerwiegende, grundlegende Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Vorstudien, die zu einem Doktoratsstudium ohne entsprechende Verlängerung berechtigen sollen.
Die betreffenden Studiengänge scheinen überwiegend nur einen sehr schmalen Bereich der für das jeweilige Doktorat erforderlichen Vorkenntnisse abzudecken, sodass von einer Einschlägigkeit dieser Programme für die betreffenden Doktorate nicht ausgegangen werden kann. Eine rechtzeitige Einbindung der Universitäten in diese Beurteilung wäre eigentlich unumgänglich, wird jedoch seitens des BMWF zum wiederholten Male, offenbar systematisch, vermieden.
Weiters möchte die Österreichische Universitätenkonferenz dezidiert darauf hinweisen, dass insbesondere im Bereich des Doktorats von der derzeitigen Berechtigungslogik - auch im Hinblick auf den internationalen Usus - abgegangen und diese durch eine Aufnahmelogik ersetzt werden sollte.
Weiters erscheint aus Sicht der Österreichischen Universitätenkonferenz die Kostenschätzung in den Erläuterungen unverständlich. Es hat den Anschein, als würde davon ausgegangen, dass die Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Doktoratsstudium keine Mehrkosten verursacht. Dies kann wohl nur als Ausdruck von Realitätsverweigerung verstanden werden. Auch dieser Punkt wurde in vergangenen Jahren wiederholt moniert und seitens des BMWF offenbar reaktionslos zur Kenntnis genommen.
Die Verordnungsentwürfe werden in der vorliegenden Form seitens der Österreichischen Universitätenkonferenz entschieden abgelehnt.
Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz
Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten
20. Jänner 2009
Präambel
Der Weiterbildung kommt in den Bereichen Gesellschaft, Wissenschaft und Erschließung der Künste sowie im Sinne der Profilbildung der Universitäten eine wesentliche Rolle zu. Durch die Weiterbildung treten Universitäten mit Absolvent/inn/en, Interessent/inn/en und/oder außeruniversitären Personen und Institutionen in Kontakt. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Österreichische Universitätenkonferenz ein Papier erarbeitet, in dem Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten dargelegt sind. Die vorliegenden Grundsätze und Empfehlungen dienen der Definition von Qualitätsstandards für das Weiterbildungsangebot der in der Universitätenkonferenz vertretenen öffentlichen Universitäten und damit der Orientierung in den vielfältigen Weiterbildungsangeboten.
I. Definition der universitären Weiterbildung und organisatorische Verankerung
Eine der Kernaufgaben von Universitäten ist die universitäre Weiterbildung. Sie richtet sich an Personen, die bereits über einen universitären Abschluss verfügen oder eine allgemeine Universitätsreife inklusive einschlägiger beruflicher Erfahrung außerhalb des tertiären Bildungssystems vorweisen können, und die erneut in den Lernprozess eintreten wollen. Das definierende Element der universitären Lehre ist die Verbindung zur Forschung, unter Beachtung der Einheit von Forschung, Erschließung der Künste und Lehre. Forschungsbezug, Reflexion, wissenschaftlicher Diskurs und ein hoher Anteil an eigenständiger Leistung der Studierenden sind charakteristisch für universitäres Lernen und Wissen und finden bei der Gestaltung von universitärer Weiterbildung Berücksichtigung.
Da universitäre Weiterbildung zu den Kernaufgaben von Universitäten zählt, ist eine dieser Bedeutung angemessene Organisationsform zu finden.
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Download Stellungnahmen
- Stellungnahme der uniko zum ExpertInnenbericht LehrerInnenbildung Neu. Die Zukunft der pädagogischen Berufe, 14. Juli 2010
- Stellungnahme der uniko zu den Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen Wissenschaften bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen, Juni 2010
- Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Kompetenzen von Maturanten/innen aus der Sicht der Universitäten vom 31. Mai 2010
- Stellungnahme der uniko zur Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (WBV 2010) vom 15. April 2010
- uniko-Stellungnahme zur Unternehmensberatungs-
Verordnung vom 29. Jänner 2010 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004, 21. Dezember 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird,
16. Dezember 2009 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“,
16. November 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines BG, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden,
27. Juli 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, 29. Juni 2009
- Stellungnahme der uniko zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschafts-
wissenschaften für Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen 4. Mai 2009 - Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten, Jänner 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf des ECTS User’s Guide (Version
6. Oktober 2008), 27. Oktober 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier Strategie zur Umsetzung des LLL in Österreich, September 2008
- Stellungnahme der uniko zu "Bologna beyond 2010",
23. Juni 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier - Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich, 18. Juni 2008
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