Kollektivvertrag

Uni-Kollektivvertrag seit 1. Oktober 2009 in Kraft

Nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen wurde am Dienstag, 5. Mai 2009 der neue Uni-Kollektivvertrag (KV) von den Spitzenvertretern der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) und des Dachverbandes der Universitäten feierlich unterzeichnet. Dieser wird für alle seit dem 1. Jänner 2004 eingetretenen sowie für die künftigen Mitarbeiter/innen an den Universitäten mit 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.


Fremdenrecht

Leitfäden als erste Erleichterungen im Bürokratiegestrüpp

Die Bestimmungen der Fremdenrechtsgesetze 2005 haben in den vergangenen Jahren auf akademischem Boden wiederholt Anlass zu Beschwerden und Unmut gegeben. Die kontinuierlich, auch medial geäußerte Kritik der Universitätenkonferenz und vieler Universitätsangehöriger an den bürokratischen Hürden für Forscher/innen und Studierende aus Drittländern haben die Bundesregierung 2007 bewogen, eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Seit Sommer 2008 wurden von den zuständigen Bundesministerien unter Einbeziehung der Universitätenkonferenz auch zwei Leitfäden für ausländische Forscher/innen und Studierende erarbeitet und in Umlauf gebracht.


Bologna-Prozess

Der Europäische Hochschulraum am Prüfstand

Elf Jahre nach der Bologna-Deklaration (Juni 1999) ist der Bologna-Prozess massiv in Diskussion geraten, nicht zuletzt durch die Studierendenproteste im Herbst 2009. Die Grundintentionen der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (EHR) sind dennoch sinnvoll und werden von der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) unterstützt. Die österreichischen Universitäten sind sich ihrer Verantwortung bewusst: Die Umsetzung der neuen Bologna-konformen Studien, also die Einführung einer zwei- bzw. dreistufigen Studienarchitektur (Bachelor, Master, Doktorat) als sichtbare Ausprägung des EHR, wird von den zuständigen Organen der Universitäten aktiv mit gestaltet und ständig verbessert.


Hochschulzugang

Für dauerhafte Regelung statt gesetzlichem Flickwerk

Das jahrzehntelang propagierte System des „freien Hochschulzugangs“ hat sich - entgegen allen Beteuerungen auf politischer Ebene - nicht bewährt. Im internationalen Vergleich liegt Österreich bei der Quote der Absolventinnen und Absolventen ebenso zurück wie bei der Bildungsbeteiligung im tertiären Sektor, in dem Studierende aus bildungsfernen Schichten nach wie vor unterrepräsentiert sind. Die Österreichische Universitätenkonferenz drängt daher weiter auf die nach wie vor ausstehende grundsätzliche Regelung der Zugangsfrage, die im Zuge der Novellierung des UG 2002 zu verankern wäre. Dabei ist das Thema Hochschulzugang unter einem quantitativen und einem qualitativen Gesichtspunkt zu betrachten.


Universitätsgesetz-Novelle

Fortschritte im Kleinen, aber keine Bewegung bei den großen Brocken

Mit dem Universitätsgesetz (UG) 2002 hat der Gesetzgeber eine moderne, auch international anerkannte Universitätsorganisation geschaffen, die sich seit dem vollen Wirksamwerden mit Jahresbeginn 2004 aus Sicht der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) grundsätzlich bewährt hat. Die seit 2008 diskutierte und am 9. Juli 2009 vom Nationalrat beschlossene UG-Novelle hat nach Ansicht der uniko keine Weiterentwicklung der Universitätsautonomie zur Folge. Zwar ist es gelungen, punktuelle Verbesserungen - etwa die bessere Abstimmung von Kompetenzen von Rektorat und Senat sowie qualitative Zugangskriterien für Master- und neue Doktoratsstudien - im Gesetz zu verankern. Hingegen fehlt nach wie vor eine Lösung für Kapazitätsengpässe, der Gesetzgeber drückt sich nach wie vor um die Frage der ausreichenden Finanzierung von Studienplätzen. Die uniko hat dazu in einer Aussendung Stellung bezogen:


Universitätsentwicklung / Universitätsfinanzierung

Angekündigte Budgetkürzung für Unis bedeutet Verlust an Qualität

Die wachsende gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Universitäten muss im 21. Jahrhundert auch in einer entsprechenden Finanzierung und Ausstattung zum Ausdruck kommen. Die EU-Kommission hat an ihre Mitgliedsstaaten die Empfehlung gerichtet, mittelfristig zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für den tertiären Bildungsbereich (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) aufzuwenden. Der Nationalrat hat in Anlehnung an diese Vorgabe den Beschluss gefasst, bis 2020 die öffentlichen und privaten Investitionen in den tertiären Sektor von derzeit 1,2 auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen – im Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode wurde dieser Zeithorizont allerdings nicht mehr erwähnt. Vielmehr wurde den Universitäten in individuellen Gesprächen eine einschneidende Kürzung ihrer Budgets für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode ab 2013 in Aussicht gestellt. Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) hat dazu Ende Mai in einer Resolution der Plenarversammlung eine ausdrücklich Warnung an die Bundesregierung gerichtet. Sollten die Pläne in der angekündigten Form realisiert werden, bedeute dies eine massive und nachhaltige Schädigung der österreichischen Universitäten im Allgemeinen und einen erheblichen Qualitätsverlust der Studien im Besonderen.